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Am 9. Juni sind Europa- und Kommunalwahlen

Published on Friday, 3.5.2024

Nutzen Sie ihr demokratisches Recht und beteiligen Sie sich an den Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024.

Wir rufen alle Studierenden auf, sich an den Kommunal- und Europa-Wahlen zu beteiligen. Bei den Europawahlen wird am 9. Juni das europäische Parlament neu gewählt. Gleichzeitig finden in Sachsen die Kommunalwahlen statt. Dabei werden die Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte gewählt.

Das erste Mal wählen – so funktioniert es:

Als Studierende ist der 9. Juni für Sie möglicherweise die erste Gelegenheit, um überhaupt an einer Wahl teilzunehmen. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Dresden, Tharandt, Zittau oder Görlitz angemeldet haben, dann können Sie auch hier wählen. Sie erhalten in den nächsten Tagen Ihre Wahlbenachrichtigung an Ihre Anschrift am Studienort mit allen Informationen zum Termin und ihrem Wahllokal.

Sie können die Wahl aktiv mitgestalten, auch wenn Sie sich zum Wahltag nicht am Hauptwohnsitz aufhalten. Jetzt Briefwahl beantragen.

Es gibt einige gute Gründe, wählen zu gehen:

  • Weil es Recht und Privileg ist - Artikel 20 des Grundgesetzes garantiert die Demokratie und ist Grundlage dafür, dass jeder Wahlberechtigte aktiv an der Demokratie mitwirken kann. In vielen anderen Ländern ist das nicht selbstverständlich. 
  • Weil jede Stimme zählt! Oft geht eine Wahl sehr knapp aus. Da kommt es dann auf jede einzelne Stimme an, um die Partei zur unterstützen, die mich vertreten soll.
  • Weil Wählen heißt, Verantwortung zu übernehmen! Die Politik entscheidet heute über viele Themen von morgen, die junge Menschen in Zukunft betreffen werden. Nichtwähler verzichten darauf, Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen und sie aktiv mitzugestalten.
  • Weil ich mit meiner Wahl entscheide, wer Abgeordnete(r) im Europaparlament wird. Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union.

Wer darf überhaupt wählen?

Als wahlberechtigt bei der Europawahl zählt, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt,
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält,
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Bei der Kommunalwahl in Sachsen sind deutsche und ausländische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, wahlberechtigt, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet mit Hauptwohnsitz wohnen.

Quelle: Bundeszentrale für Politische Bildung