Ihre Position:

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Zur anonymen Übermittlung von Hinweisen auf mögliche Gesetzes- und Regelverstöße gibt es im Studentenwerk Dresden eine interne Meldestelle. Nicht nur Studentenwerk-Mitarbeiter, sondern auch Studierende, unsere Geschäftspartner, deren Mitarbeiter und sonstige Dritte, können sich vertrauensvoll an diese Kontaktadresse wenden.

Sie können telefonisch oder über E-Mail auf mögliche Fälle von Korruption, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, Vergaberechtsverstöße, Insiderregeln, Datenschutzrecht oder sonstige Verstöße anderer Art hinweisen.

Sie haben das Recht und die Möglichkeit, Ihren Hinweis anonym abzugeben und während des gesamten Prozesses anonym zu bleiben, soweit das gesetzlich zulässig ist.

Als Meldeweg stehen Ihnen folgende Kanäle zur Verfügung:

E-Mail: hinweisgeber@studentenwerk-dresden.de
Telefon: +49 351 4697-829 oder +49 171 5694982
Postalisch:
Studentenwerk Dresden
Interne Meldestelle für Hinweisgeber
vertraulich
Fritz-Löffler-Str. 18
01069 Dresden

Die genannten Kanäle sind nicht für Kundenbeschwerden oder sonstige Anfragen gedacht.
Bitte verwenden Sie hierfür unser allgemeines Kontaktformular.

Als zweite, gleichwertige Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen, steht Ihnen auch eine externe Meldestelle zur Verfügung. Diese ist beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Sie können sich frei entscheiden, ob sie eine Meldung an die interne Meldestelle ihres Unternehmens abgeben oder die externe Meldestelle nutzen möchten.

Hinweisgeberschutzgesetz: Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG)